Information zum Start des neuen Schuljahres

Schulkreis 10. August 2021

Aktuelle Bestimmungen zum Umgang mit Corona

Liebe Eltern

Gerne informieren wir Sie über die geltenden Corona-Regeln für das neue Schuljahr. Im Wesentlichen hält die kantonale Bildungsdirektion an den kurz vor den Sommerferien festgelegten und seit dem 28. Juni geltenden Massnahmen fest. Diese gelten selbstverständlich auch für die Schulen der Stadt Bern.

  • Die Maskenpflicht wurde für die gesamte Volksschule vollumfänglich aufgehoben. Die Abstandregeln von 1.5m sind bei Erwachsenen und Jugendlichen weiterhin so gut als möglich einzuhalten.

  • Die breiten Tests an den Schulen jeweils am Mittwoch laufen mindestens bis drei Wochen nach den Sommerferien weiter. Dies um die Aufhebung der Maskentragpflicht zu begleiten und allfällige Auswirkungen der Ferienzeit erkennen zu können. Ausnahme: In den 1. Klassen wird erst ab der 2. Schulwoche getestet und Kindergartenkinder werden gemäss Vorgabe des Kantons nicht getestet. Selbstverständlich dürfen alle Personen, die in den Schulen weiterhin eine Maske tragen möchten, dies tun.

  • Die Einhaltung der Hygienemassnahmen (regelmässig Hände waschen, kein Händeschütteln, nach Möglichkeit Abstand von 1.5m einhalten, Räume regelmässig lüften), die Quarantäne nach nahen Kontakten mit positiv getesteten Personen und das umgehende Testen bei Symptomen/Erkrankung für alle ab 6 Jahren sind noch immer wichtig.

  • Kranke Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Symptomen bleiben zu Hause und sollten ab dem Alter von 6 Jahren getestet werden (Verantwortung der Eltern). Es handelt sich dabei um folgende Symptome: Halsschmerzen, Husten, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Fieber, Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Folgende weitere Symptome sind ebenfalls möglich: Kopfschmerzen, Allgemeine Schwäche, Unwohlsein, Übelkeit, Durchfall etc. Das Testen ist bereits bei leichten Symptomen angezeigt.
    Das Inselspital hat ein nützliches Tool für Eltern, die unsicher sind, wie ihr krankes Kind zu behandeln ist, entwickelt: www.coronabambini.ch

  • Eltern dürfen ihre Kinder am ersten Schultag ins Schulhaus begleiten. Für Eltern gilt im Schulhaus, wie auch für andere schulexterne Personen, nach wie vor eine Maskenpflicht. Elternveranstaltungen können, unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln, auch wieder vor Ort durchgeführt werden.

  • Die Entwicklung der Corona-Situation wird aufmerksam beobachtet und bei einer Verschlechterung der Situation werden die Massnahmen entsprechend angepasst und es erfolgt eine Information an die Eltern.

Wir bedanken uns für die Kooperation und Ihren grossen Einsatz in dieser herausfordernden Zeit.

Freundliche Grüsse
Schulleitungsteam Schulkreis Bümpliz