Vorgehen bei Corona-Ansteckungen in der Schule nach den Herbstferien 2021

Schulkreis 15. Oktober 2021

Information der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Der Kanton Bern hat das Vorgehen bei Corona-Ansteckungen an den Schulen den neusten Erkenntnissen und dem aktuellen Stand der Pandemie angepasst und die Massnahmen wesentlich vereinfacht und reduziert. Insbesondere gibt es keine Klassen-Quarantäne mehr.

Wichtig bleibt ein schnelles Vorgehen:
Wenn Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) getestet wurde, melden Sie dies bitte so rasch wie möglich der Schule (Klassenlehrperson).

Hierauf werden folgende Massnahmen getroffen:

Bei 1-2 positiv getesteten Personen in einer Klasse innert 5 Tagen:

  • Kindergarten – 4. Klasse: Keine weiteren Massnahmen
  • Ab der 5. Klasse gilt für die gesamte Klasse eine Maskenpflicht für sieben Tage, auch für Geimpfte oder Genesene. Die Betroffenen erhalten eine entsprechende Anordnung des kantonsärztlichen Dienstes.

Die Klasse wird nicht in Quarantäne geschickt.

Bei 3 oder mehr positiv getesteten Personen innert 5 Tagen in einer Klasse:
Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse und die Lehrpersonen werden in der Schule obligatorisch drei Mal getestet (Einzel-PCR-Speicheltests). Dies gilt auch für Kindergartenkinder. Nicht testen lassen müssen sich geimpfte oder genesene Personen, wenn sie keine Symptome haben.

Die Tests werden in der Schule während des Unterrichts durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler müssen nicht zuhause auf das Testergebnis warten und können weiterhin regulär in die Schule gehen, ausser wenn sie Symptome haben.

Fragen & Antworten

  • Was bedeuten obligatorische Tests?
    Bei 3 oder mehr Corona-Fällen in einer Klasse (innerhalb von 5 Tagen) ordnet der kantonsärztliche Dienst drei obligatorische Tests (Einzeltests) für die ganze Klasse an. Dies geschieht mit einem Intervall von generell 4 Tagen zwischen jeder Testreihe. Damit können weitere angesteckte Schülerinnen und Schüler rasch erkannt und isoliert werden. Negativ getestete Schülerinnen und Schüler können weiterhin den Unterricht besuchen (ab 5. Klasse mit Schutzmaske). Nur so können Klassenquarantänen vermieden werden.

    Wenn ein Kind oder seine Eltern den Test ablehnen, kann das Risiko einer Ansteckung und allfälligen Übertragung an andere Kinder durch dieses Kind nicht ausgeschlossen werden. Der Kanton ordnet dem Kind daher eine Quarantäne von 10 Tagen an. Die Dauer von 10 Tagen gilt ab dem letzten Schultag, an dem das Kind mit einem positiv getesteten Kind in der Schule war. In dieser Ausbruchssituation muss ein normaler Schulkontakt bereits als Kontakt mit Ansteckungsrisiko betrachtet werden.

    Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen, wenn sie keine Symptome haben. Wir bitten Sie, sich trotzdem zu registrieren, so dass wir vollständige Klassenlisten haben. Bitte informieren Sie die Schulleitung oder das Testteam falls Ihr Kind geimpft oder genesen ist.

  • Wie und wann erfahren Eltern, ob ein obligatorischer Test durchgeführt wird?
    Sie werden von der Schule über den obligatorischen Test informiert. Sie erhalten zudem Informationen von der Testkoordination und geben per Handy auch die persönlichen Daten Ihres Kindes ein, damit die Tests korrekt bearbeitet werden können.

  • Welche Testmethode wird angewandt?
    Getestet wird wie bisher mit einer Speichelprobe (mit Wasser und etwas Kochsalz). Der Test wird während den Unterrichtszeiten durchgeführt.

  • Wie geht es dann weiter?
    Die Speicheltests werden in der Schule durch ein mobiles Testteam abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule und müssen nicht mehr zuhause auf das Testergebnis warten. Das Resultat des Tests Ihres Kindes wird Ihnen direkt via SMS mitgeteilt.

    Wird Ihr Kind positiv getestet, müssen Sie es möglichst rasch von der Schule abholen. Es muss sich 10 Tage in Isolation begeben. Das Contact Tracing wird Sie kontaktieren.
    Sie leiten bei einem positiven Testergebnis die Meldung schnell weiter an die Klassenlehrperson. So weiss die Schule, dass ihr Kind nun 10 Tagen in Isolation zuhause bleiben wird.

    Wird Ihr Kind negativ getestet, besucht es weiterhin die Schule und nimmt nach ca. 4 Tagen erneut am obligatorischen zweiten Test teil. Der Ablauf und das weitere Vorgehen sind gleich wie beim ersten Test. Auch bei der zweiten Testung negativ getestete Schülerinnen und Schüler besuchen weiterhin die Schule und nehmen weitere ca. 4 Tage später am dritten Test teil. In den allermeisten Fällen kommen die Massnahmen dann zum Abschluss.

  • Wie werden die Resultate mitgeteilt?
    Für die Tests registrieren die Eltern ihr Kind per Mobiltelefon (siehe oben). Die Resultate werden den Eltern wiederum persönlich per SMS mitgeteilt.
    Die Schulleitung wird vom Kantonsärztlichen Dienst über die Gesamtanzahl positiver und negativer Tests informiert, nicht aber darüber, wer welches Resultat aufweist.

  • Was kostet Sie das?
    Die Testungen sind für Sie gratis.

  • Bitte impfen Sie sich und Ihre Kinder ab 12 Jahren
    Die Impfung wird allen Personen ab 12 Jahren empfohlen. Es gibt nach wie vor genügend Impftermine und Walk-in-Angebote.

    Weitere Informationen dazu:

    in 24 Sprachen: gef.be.ch

    Mehrsprachige Testimonials: migesplus.ch

    Allgemeine Informationen in verschiedenen Sprachen: bern.ch

    Diese Zusammenstellung stammt vom Schulamt der Stadt Bern. Wir bedanken uns herzlich für die Erlaubnis, dies auch hier zu verwenden.

Freundliche Grüsse
Raphael Ben Nescher
Leiter Sonderstab