Sonderpädagogische Massnahmen

Einfache sonderpädagogische Massnahmen

Spezialunterricht (SPU)

Zum Spezialunterricht im Rahmen einfacher sonderpädagogischer Massnahmen gehören:

  • integrative Förderung
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Kurzinterventionen

Unterstützt werden dadurch Kinder mit Sprachstörungen, Lernstörungen, (Schrift)-Spracherwerbsstörungen, Bewegungsstörungen bis mittleren Grades, Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsverzögerungen.

Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch 1 bis 2 Lektionen Spezialunterricht pro Woche. Sie ist auf 4 Semester beschränkt. Die Erziehungsberatung kann eine Verlängerung beantragen. Die Bewilligung des Spezialunterrichts erfolgt durch die zuständige Schulleitung.

Weitere Informationen zum Spezialunterricht
Informationen der Stadt Bern zur integrativen Förderung
Informationen der Stadt Bern zur Logopädie
Informationen der Stadt Bern zur Psychomotorik

Erweiterte Unterstützung (eU)

Zur erweiterten Unterstützung im Rahmen einfacher sonderpädagogischer Massnahmen gehören:

  • individuelle Förderung
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie

Unterstützt werden dadurch Kinder mit Störungen in den Bereichen ASS und ADHS, ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, unklarer Genese ohne Behinderung/Beeinträchtigung, sozial-emotionalen Entwicklungsrückständen bei der Einschulung, situativ und reaktiv bedingtem stark störendem Verhalten und/oder besonders ausgeprägten Sprach- oder motorischen Störungen.

Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch 2 bis 4 Lektionen Spezialunterricht pro Woche. Sie ist auf 4 Semester bzw. 1 Zyklus beschränkt. Nach Ablauf der Massnahme erfolgt eine Überprüfung durch die Erziehungsberatung. Die Bewilligung der Massnahmen erfolgt durch das zuständige Schulinspektorat.

Weitere Informationen zu den einfachen sonderpädagogischen Massnahmen

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Besonderes Volksschulangebot integrativ (bVSA int.)

Hier werden die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen des besonderen Volksscchulangebots integrativ umgesetzt. Die Kinder werden in der Regelklasse unterrichtet.

Unterstützt werden Kinder mit diagnostizierten Behinderungen/ schweren Beeinträchtigungen mit längerfristigen Einschränkungen und Unterstützungsbedarf, z.B. Kinder mit Intelligenzminderung oder Kinder, die mehrere Unterstützungen mit hoher Intensität benötigen.

Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch 4 bis 6 Lektionen durch eine Fachperson für Heilpädagogik, Logopädie oder Psychomotorik. Die Bewilligung der Massnahmen erfolgt durch das zuständige Schulinspektorat.

Weitere Informationen zum bVSA int.

Besonderes Volksschulangebot separativ (bVSA sep.)

Diese Kinder besuchen eine besondere Volksschule, z.B. die Heilpädagogische Schule Bern oder die Sprachheilschule Bern.

Weitere Informationen zum bVSA sep.
Heilpädagogische Schule Bern
Sprachheilschule Bern

Unterstützende Massnahmen

Deutsch als Zweitsprache

Die Unterrichtsangebote in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützen die Kinder und Jugendlichen beim Aufbau ihrer Deutschkompetenzen, damit sie dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.

Kinder und Jugendliche, die neu in die Stadt Bern ziehen und über wenig oder kaum Deutschkenntnisse verfügen, besuchen als erstes einen Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache.

Weitere Informationen zu DaZ
Intensivkurse DaZ Stadt Bern

Begabtenförderung

Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Begabungen können im Rahmen der Volksschule gefördert werden.

Weitere Informationen zur Begabtenförderung
Begabtenförderung BeKuBe Stadt Bern