Sozialeinsatz

Sozialeinsatz – Beitrag zugunsten der Allgemeinheit

Der Sozialeinsatz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern der 9. Klasse während mehrerer Wochen einen Tag in einem sozialen oder landwirtschaftlichen Betrieb und so einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

Ziele

Der Sozialeinsatz verfolgt folgende Ziele: Die Schülerin / der Schüler…

  • soll ihren/seinen Sinn für Gemeinschaft wecken und bilden,
  • soll die Gesellschaft durch seine positive Haltung und Arbeit bereichern,
  • soll ihre/seine Begabungen und Fähigkeiten in den Dienst der Allgemeinheit stellen,
  • soll den Einsatz selbstständig und eigenverantwortlich planen und durchführen.

Zeitpunkt und Dauer

Der Einsatz findet im 9. Schuljahr im zweiten Quartal statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen den Sozialeinsatz als Alternative zum Yblick in Absprache mit dem Lerncoach.

Der Sozialeinsatz dauert 6 Wochen. Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, den Einsatz auf insgesamt 12 Wochen zu verlängern. Dazu ist das Einverständnis des Betriebs und der Schule nötig.

Rahmenbedingungen

Pflichten

Die Schülerin / der Schüler arbeitet im Betrieb und erledigt Aufträge, die von den vorgesetzten Personen erteilt werden. Sie/er reflektiert wöchentlich die Arbeit in Form eines Tagebuchs nach Vorgabe der Schule. Die Reflektionsarbeit wird grundsätzlich ausserhalb der Arbeitszeit geleistet.

Entschädigung

Die Schüler*innen werden vom Betrieb nicht entlöhnt.

Schulferien und Feiertage

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen haben die Schüler*innen grundsätzlich frei.

Begleitung

Die verantwortliche Lehrperson begleitet den Sozialeinsatz und stattet in Absprache mit dem Betrieb einen Kurzbesuch ab. Fachspezifisch wird die Schülerin / der Schüler von der verantwortlichen Person des Betriebs begleitet.

Ansprechperson für den Betrieb

Für den Betrieb ist die zuständige Lehrperson die Ansprechperson. Sie regelt den Informationsfluss gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Weitere Regelungen

Die weiteren Regelungen werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Dieser wird von der Schülerin / vom Schüler, von den Erziehungsberechtigten, vom Betrieb, von der Lehrperson und von der Schulleitung unterschrieben.

Downloads

Daten im Schuljahr 2024/25

28. November 2024 bis 17. Januar 2025
Verlängerung möglich bis 7. März 2025

Arbeitstage

Donnerstag oder Freitag (je nach Stundenplan der Klasse)

Kontakt

Für Fragen zum Sozialeinsatz wenden sich die Erziehungsberechtigten an den Lerncoach ihres Kindes.

Betriebe und andere Interessierte können sich bei Fragen an yblick@schulkreis-buempliz.ch wenden.