Yblick ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern der 8. und 9. Klasse während mehrerer Wochen einen Tag in einem Betrieb zu arbeiten und Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.
Yblick ist Teil der beruflichen Orientierung im Zyklus 3 der Schule Bümpliz/Höhe. Wir pflegen eine langjährige Partnerschaft zu verschiedenen Lehrbetrieben in und um Bümpliz.
Yblick verfolgt folgende Ziele: Die Schülerin / der Schüler…
Im 8. Schuljahr findet der Einsatz im vierten Quartal statt. Er dauert 6 Wochen und ist obligatorisch für alle Schüler*innen.
Im 9. Schuljahr findet der Einsatz im zweiten Quartal statt. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich in Absprache mit dem Lerncoach für Yblick oder einen Sozialeinsatz. Bei vorhandener Anmeldung für eine weiterführende Schule (Mittelschule) kann der Arbeitseinsatz nach Absprache mit dem Lerncoach auf einen halben Tag pro Woche reduziert werden. In der verbleibenden Tageshälfte bereiten sich diese Schüler*innen in einer Klasse selbstständig, mit zur Verfügung gestelltem Material auf die weiterführende Schule vor.
Der Yblick- und Sozialeinsatz dauert 6 Wochen. Die Real-Schüler*innen haben die Möglichkeit, den Einsatz auf insgesamt 12 Wochen zu verlängern. Dazu ist das Einverständnis des Betriebs und der Schule nötig.
Die Schülerin / der Schüler arbeitet im Betrieb und erledigt berufsspezifische Aufträge, die von den vorgesetzten Personen erteilt werden. Sie/er reflektiert wöchentlich die Arbeit in Form eines Tagebuchs nach Vorgabe der Schule. Die Reflektionsarbeit wird grundsätzlich ausserhalb der Arbeitszeit geleistet.
Die Schüler*innen werden vom Betrieb nicht entlöhnt.
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen haben die Schüler*innen grundsätzlich frei.
Die verantwortliche Lehrperson begleitet den Arbeitseinsatz und stattet in Absprache mit dem Betrieb einen Kurzbesuch ab. Fachspezifisch wird die Schülerin / der Schüler von der verantwortlichen Person des Betriebs begleitet.
Für den Betrieb ist die zuständige Lehrperson die Ansprechperson. Sie regelt den Informationsfluss gegenüber den Erziehungsberechtigten.
Die weiteren Regelungen werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Dieser wird von der Schülerin / vom Schüler, von den Erziehungsberechtigten, vom Betrieb, von der Lehrperson und von der Schulleitung unterschrieben.